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Newsletter 01 | 2023

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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Fans des deutschen Steuerrechts,

Das Jahressteuergesetz 2022 ist auf der Zielgeraden. Nach der Verabschiedung durch den Bundestag muss noch der Bundesrat zustimmen, damit zahlreiche steuerliche Änderungen (z.B. beim häuslichen Arbeitszimmer und bei Photovoltaikanlagen) in Kraft treten können.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Bereits in „trockenen Tüchern“ ist das Inflationsausgleichsgesetz. Angesichts der hohen Inflation wurden insbesondere das Kindergeld (für das erste, zweite und dritte Kind) und der Grundfreibetrag noch weiter angehoben als ursprünglich geplant.
  • Veräußert ein Verkäufer auf jährlich mehreren hundert Auktionen Waren über die Internetplattform „eBay“, liegt eine nachhaltige und damit umsatzsteuerrechtlich unternehmerische Tätigkeit vor. Interessant ist an dieser Entscheidung des Bundesfinanzhofs aber vor allem, dass die Differenzbesteuerung (Differenz zwischen dem Ein- und Verkaufspreis) angewendet werden kann, obwohl der Unternehmer gegen die Aufzeichnungspflichten verstoßen hat.
  • Ein Arbeitnehmer kann für seine Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte auch bei Nutzung eines Taxis nur Aufwendungen in Höhe der Entfernungspauschale als Werbungskosten absetzen. Dies hat jüngst der Bundesfinanzhof entschieden.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Januar 2023.
Viel Spaß beim Lesen und einen guten Start in ein frohes und gesundes Jahr 2023

Ihr
M&C-Team

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