Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Fans des deutschen Steuerrechts,
das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Der Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß und darf folglich weiterhin erhoben werden.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Eltern verkauften ihrem Kind ein Grundstück. Der Kaufpreis war ratierlich und unverzinslich zu zahlen. Obwohl der Zinsverzicht ausdrücklich als Schenkung deklariert wurde, wollte das Finanzamt die rechnerisch enthaltenen Zinsen als Kapitalerträge versteuern. Das sah das Finanzgericht Schleswig-Holstein aber anders: Hier ist die Schenkungsteuer vorrangig, sodass die Ertragsbesteuerung zurücktritt. Ob eine Doppelbesteuerung wirklich ausgeschlossen ist, muss nun der Bundesfinanzhof entscheiden.
- Das Bundesfinanzministerium hat einige interessante Schreiben veröffentlicht. Dabei geht es um die ertragsteuerliche Behandlung bestimmter Kryptowerte, die Begünstigung nicht entnommener Gewinne nach § 34a des Einkommensteuergesetzes sowie die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung.
- Steuerpflichtige sollten einige Termine bzw. Fristen beachten:
- Wurden elektronische Aufzeichnungssysteme vor dem 1.7.2025 angeschafft, muss die Mitteilung an die Finanzverwaltung bis zum 31.7.2025 erfolgen.
- Wer das Vorsteuervergütungsverfahren nutzen möchte, muss die Anträge bis zum 30.9.2025 stellen.
Darüber hinaus finden Sie diesen Monat ebenso anliegend unsere Sonderausgabe I 2025 zum spannenden Thema: Steuersparende Gehaltsextras
Folgend eine kurze Inhaltsübersicht zur Sonderausgabe:
- Das heißt „abgabenbegünstigt“
- Aufmerksamkeiten
- Beihilfen
- Dienstfahrräder
- Essenszuschüsse/ Restaurantschecks
- Fahrtkostenzuschüsse
- Firmenwagen
- Gesundheitsleistungen
- Gutscheine (50 EUR-Freigrenze für Sachbezüge)
- Jobtickets
- Kindergartenzuschüsse
- Mahlzeiten während einer Auswärtstätigkeit
- Mitarbeiterbeteiligungen
- Private Nutzung betrieblicher Telekommunikationsgeräte
- Reisekostenersatz
- Unentgeltliche Parkplatzgestellung
- Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in den Ausgaben für Mai 2025.
Viel Spaß beim Lesen!
Ihr M&C-Team