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Newsletter 12 | 2024

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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Fans des deutschen Steuerrechts,

Bei zahlreichen Gesetzgebungsverfahren geht es in die entscheidende Phase. So hat der Bundestag am 18.10.2024 das umfangreiche Jahressteuergesetz 2024 beschlossen.
Das Gesetz bedarf aber noch der Zustimmung des Bundesrats, die am 22.11.2024 (nach Redaktionsschluss) erteilt werden könnte.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Ebenfalls am 22.11.2024 steht das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 beim Bundesrat auf der Tagesordnung. Bei einer zu erwartenden Zustimmung werden der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag rückwirkend ab 1.1.2024 angehoben.
  • Bereits im Bundesgesetzblatt verkündet wurde das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz. Aus steuerlicher Sicht hervorzuheben ist die verkürzte Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege.
  • Für nach 2024 ausgeführte Umsätze gilt bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern die elektronische Rechnung. Das Bundesfinanzministerium hat hierzu nun ein Anwendungsschreiben veröffentlicht.

Kleines update: den beiden o.g. Gesetzen (Jahressteuergesetz 2024 und Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024) wurde am 22.11.2024 zugestimmt.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Dezember 2024.
Viel Spaß beim Lesen!

Ihr
M&C-Team

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