Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Fans des deutschen Steuerrechts,
das Jahr 2022 neigt sich allmählich dem Ende zu. Genau der richtige Zeitpunkt, um aufzuzeigen, worauf Sie zum "steuerlichen Jahreswechsel" besonders achten sollten. Verschaffen Sie sich das gute Gefühl, bestehende Handlungsspielräume ausgenutzt zu haben. Um Sie darin zu unterstützen, erhalten Sie anbei die Newsletter Sonderausgabe zum Jahresende 2022 mit folgenden Inhalten:
Für alle Steuerpflichtigen
Grundsteuer: Abgabefrist bis 31.1.2023 verlängert
Verlagerung von Ausgaben im privaten Bereich
Für Vermieter
Wichtige Steueraspekte bei Mietimmobilien
Für Kapitalanleger
Freistellungsaufträge: In diesen Fällen müssen Anleger (nicht) tätig werden
Für Unternehmer
Kassenführung: Letzte Übergangsfrist für alte Kassensysteme läuft Ende 2022 aus
Maßnahmen für Gewerbetreibende und Freiberufler
Umsatzsteuer: Hinweise für Kleinunternehmer
Für GmbH-Geschäftsführer
Der Countdown läuft: Der Jahresabschluss für 2021 ist bis Ende 2022 offenzulegen
Für GmbH-Gesellschafter
Änderungsbedarf bei Verträgen überprüfen
Für Personengesellschaften
Optionsmodell zur Körperschaftsteuer: Antrag für 2023 ist bis Ende November 2022 zu stellen
Für Arbeitgeber
Mindestlohn und Minijobs: Erhöhung seit dem 1.10.2022
Für Arbeitnehmer
Maßnahmen zum Jahreswechsel 2022/2023
Für weitere Beratung im individuellen Einzelfall stehen wir Ihnen jederzeit auch gern persönlich zur Verfügung.
Viel Spaß beim Lesen wünscht
Ihr
M&C-Team