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Newsletter 04 | 2024

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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Fans des deutschen Steuerrechts,

das milliardenschwere Wachstumschancengesetz ist nun in trockenen Tüchern und trat zum 28. März 2024 in Kraft. (Wir weisen darauf hin, dass hierzu in dem Newsletter noch die ausstehende Verabschiedung erwähnt wird. Dieser Abschnitt ist nicht mehr aktuell, da das Gesetz mittlerweile verabschiedet wurde.) Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Die Tilgung eines geerbten Darlehens mittels „Wohn-Riester“ ist wohl zulässig. Denn nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg (Revision ist anhängig) ist dem Ehemann die Anschaffung durch seine verstorbene Ehefrau als Gesamtrechtsnachfolger zuzurechnen.
  • Auch Influencer und Blogger können Aufwendungen für Kleidung und Accessoires nicht als Betriebsausgaben absetzen. Allein die naheliegende Möglichkeit der Privatnutzung schließt eine steuerliche Berücksichtigung aus.
  • Aktuell sind mehrere Verfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig, in denen es um die Bildung von Investitionsabzugsbeträgen (IAB) geht. Strittig ist hier, wie die Gewinngrenze von 200.000 EUR zu definieren ist.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für April 2024.

Viel Spaß beim Lesen!
Ihr M&C-Team

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Maack & Company
Steuerberatungsgesellschaft mbH

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