Aktuelles

Newsletter 08 | 2023

zur Inhaltsübersicht

weiterlesen

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Fans des deutschen Steuerrechts,

das Finanzgericht Hamburg hat Umzugskosten als Werbungskosten anerkannt, obwohl der Umzug in derselben Stadt erfolgte. Es begründete seine Entscheidung mit einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen. Denn der Umzug erfolgte im Streitfall, um für jeden Ehegatten in der neuen Wohnung ein Arbeitszimmer einzurichten, damit diese im Homeoffice wieder ungestört ihrer jeweiligen Tätigkeit nachgehen können.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen müssen dem Finanzamt ihre Erwerbstätigkeit nicht mehr anzeigen. Diese Nichtbeanstandungsregelung hat das Bundesfinanzministerium getroffen.
  • Durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts wurden insbesondere für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) viele Bestimmungen geändert bzw. neu eingefügt. Da das Gesetz zum 1.1.2024 in Kraft tritt, sollte in den nächsten Monaten geprüft werden, in welchem Umfang Handlungsbedarf besteht.
  • Ab 1.7.2023 müssen Arbeitgeber neue Beitragssätze in der Pflegeversicherung beachten.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für August 2023.
Viel Spaß beim Lesen!

Ihr
M&C-Team

alle

Maack & Company
Steuerberatungsgesellschaft mbH

MAACK & Company GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

KONTAKT