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Newsletter 11 | 2023

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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Fans des deutschen Steuerrechts,

bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist die Übertragung des Betriebsvermögens privilegiert. Doch hier ist Vorsicht geboten, wie eine Entscheidung des Finanzgerichts Münster zeigt. Danach kann die Regelverschonung nicht in Anspruch genommen werden, wenn zuvor die Optionsverschonung beantragt wurde, deren Voraussetzungen aber tatsächlich nicht vorliegen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Und noch ein weiteres (allerdings günstiges) Urteil zur Erbschaftsteuer ist zu beachten. Danach kann die Steuerbefreiung für ein Familienheim zu gewähren sein, obwohl der Erbe wegen der Vermietung für einen festen Zeitraum nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall in die Wohnung (Familienheim) einziehen kann.
  • Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bleibt stabil und wird auch im Jahr 2024 (unverändert) 5,0 % betragen.
  • Überlässt eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) ein betriebliches Fahrzeug zur Nutzung, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass das Fahrzeug auch für private Fahrten genutzt wird. Dies gilt nach Ansicht des Finanzgerichts Münster auch dann, wenn die Privatnutzung im Anstellungsvertrag ausdrücklich verboten ist und insbesondere dann, wenn der GGf kein Fahrtenbuch führt.

Inhaltsverzeichnis der Sonderausgabe II 2023 zum Jahresende:

  • Für alle Steuerpflichtigen
    Grundfreibetrag, Unterhaltshöchstbetrag & Co. steigen zum 1.1.2024
    Verlagerung von Ausgaben im privaten Bereich
  • Für Vermieter
    Steueraspekte bei Mietimmobilien
    Verbilligte Vermietung an Angehörige: 66 %-Grenze im Auge behalten
  • Für Kapitalanleger
    Freistellungsaufträge und Rürup-Verträge
  • Für Unternehmer
    Gewerbetreibende und Freiberufler: Überlegungen zur Gewinnverschiebung
    Umsatzsteuer: Hinweise für Kleinunternehmer
  • Für GmbH-Geschäftsführer
    Jahresabschlüsse für 2022 bis Ende 2023 zur Offenlegung an das Unternehmensregister übermitteln
  • Für GmbH-Gesellschafter
    Änderungsbedarf bei Verträgen überprüfen
  • Für Personengesellschaften
    GbR-Neuregelungen ab 2024 beachten
  • Für Arbeitgeber
    Mindestlohn und Minijob: Ab 2024 sind erhöhte Werte zu beachten
    Weihnachtsfeier 2023: Auch an die steuerlichen „Spielregeln“ denken
  • Für Arbeitnehmer
    Maßnahmen zum Jahreswechsel 2023/2024

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für November 2023 sowie der Sonderausgabe zum Jahresende.

Viel Spaß beim Lesen!
Ihr M&C-Team

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